Aus gegebenen Anlass möchten wir kurz folgende Erklärung abgeben:
Vor kurzem sind wir in Gespräche mit Beamten des Gewerbe- und Ordnungsamts getreten. Es wird nach einer Kontrolle bei uns seitens der Behörde die Behauptung aufgestellt, dass wir eine „Disco“ seien, bzw. einer Disco gleichgestellt werden. Uns wird nahegelegt den Raucherraum zu schließen, wenn wir Kinderkaraoke (seit ca.10 Jahren) weiter veranstalten wollen und in der Woche weiter Schulklassen (16-18 Jährige Schüler mit Lehrern) bei uns begrüßen wollen. Alternativ jedoch können den Raucherraum behalten, wenn wir ein generelles U18 Verbot einführen. Es klingt echt verrückt aber ist wohl so. Es soll uns wohl auch angeblich nicht möglich sein den Raum temporär zu öffnen und zu verschließen. Kraft des Nrschg soll es wohl so sein, dass in Diskotheken nur ein Raucherraum sein darf, wenn ein generelles U18 Verbot herrscht. Jetzt hängen wir und natürlich unsere Kleinsten an der Kinderkaraoke, sowie die vielen Schulklassen, die uns in der Woche besuchen.
Was können wir tun? Wir könnten allen rauchenden Gästen den Weg vor die Tür gestatten. Das haben wir vergangenes Wochenende versucht. Problem dabei: Es kam zu Lärmbeschwerden durch die von den Gästen geführten Gespräche. Wir verlagern daher ein Problem was aus unserer Sicht (abgetrennter Raucherraum) gar nicht vorhaden ist zu einem riesigen Problem (Lärm). Was geht noch? Wir stornieren alle Veranstaltungen von Klassen (in der Woche) und stampfen Kinderkaraoke (Samstags 13-17.00 Uhr) ein. Wenn ihr selbst Kinder habt, wisst ihr was das bedeutet. Das ist ein wirklich harter Weg, das zu tun nur weil wir einen Raucherraum besitzen, der zur Kinderkaraoke nicht einmal geöffnet ist. Wir sind daher in einer wirklich schwierigen Situation. Wir sind ein Wirtschaftsunternehmen und beide uns vorgegebene Varianten (U18 ja/nein = Raucherraum nein/ja) sind hart, bedenklich und tragen schwerwiegende Konsequenzen. Wir haben daher nach vielen Gesprächen und Erkundigungen einen Weg gesucht, der es uns und den Gästen ermöglicht auf eine vernünftige alternative Lösung zu stoßen ohne dass wir dabei oder auch der Gast mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Der Weg lautet E-Zigarette und Dampfer-Lounge (neu renoviert). Derzeit sind E-Zigaretten noch nicht im Nichtraucherschutzgesetz erfasst. Es gibt zwar Gesetzesvorlagen, die das Dampfen dem Zigarettenkonsum gleichstellen, aber es ist unklar ob diese Vorlage jemals beschlossen wird. Wir haben daher nun dieses Wochenende ein Experiment gestartet, bei dem wir abwägen wollen, ob diese Alternative es möglich macht, Rauchern ihrem Bedürfnis nachzugehen und das Kinderkaraoke und die Klassenfahrten zu erhalten. Und wer keine E-Zigarette besitzt, kann diese (Einweg-E-Zigarette mit 400 Zügen, die etwa zum Vergleich zwei Zigarettenschachteln entspricht) bei uns zum Selbstkostenpreis erwerben (7,00 €) und kann es wenigstens probieren, ob er damit über den Abend kommt. Ich selbst als E-Raucher kann sagen, dass das eine wirklich gute Alternative ist und funktioniert. Optional wollen wir vereinzelt bis zu maximal 10 Personen zum rauchen aus dem Green Mango lassen mit der unbedingten Bitte um Ruhe. Wir bewerten jede Option und werden hoffentlich in Kürze eine Entscheidung finden, welchen Weg wir zukünftig als Green Mango für unsere Gäste einschlagen. Wir hoffen und wünschen uns sehr, dass Ihr Verständnis dafür habt und würden uns sehr freuen, wenn wir so viel wie möglich Feedback von Euch bekommen. Vielleicht habt ihr ja sogar Ideen und Denkanstöße
– verfasst von Nils Roth (Organisator des Green Mango)
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